Zwangsheirat

Zwangsheirat: Wenn die Familienferien zum Albtraum werden

Mit der Familie während den Sommerferien ins Herkunftsland reisen – und dort gezwungen werden jemanden zu heiraten, den oder die man nicht will. Was nach einem Albtraum klingt, passiert leider auch im Kanton Luzern. Hier erfährst du, was Zwangsheirat genau ist und an welche Beratungsstellen du dich beim Thema Zwangsheirat melden kannst.

Zwangsheirat: Wenn die Familienferien zum Albtraum werden

In der Schweiz darf man ab 18 Jahren heiraten, die Zwangsheirat ist verboten. Trotzdem drängen manche Eltern ihre (minderjährige) Tochter oder ihren (minderjährigen) Sohn dazu, jemanden gegen ihren Willen zu heiraten. In manchen Fällen haben sich die beiden Personen, die verheiratet werden sollen, noch nie gesehen.
Ferien, besonders die Sommerferien, können heikel sein, weil Familien in ihre Herkunftsländer reisen. Gerade dort steigt für junge Menschen das Risiko, durch Zwang oder Druck aus dem familiären Umfeld in eine Ehe oder eine Verlobung gedrängt zu werden.

Von Zwangsheirat wird gesprochen, wenn die künftige Ehepartnerin oder der künftige Ehepartner vom familiären Umfeld unter Druckgesetzt wird, damit er oder sie einer bevorstehenden Heirat zustimmt. Der Druck kann verschiedene Formen annehmen: übermässige Kontrolle, Drohungen, emotionale Erpressung, physische Gewalt oder andere Arten von erniedrigender Behandlung.

Von Zwangsehe spricht man, wenn sich eine Person von der Familie gezwungen fühlt, in einer Ehe zu bleiben und sich nicht trennen darf.

Zwangsheirat und Zwangsehe stellen eine Form von häuslicher Gewalt dar und eine schwerwiegende Verletzung des Selbstbestimmungsrechts.

Gesellschaftlich ist es sehr schwierig, das Phänomen zu fassen und konkrete Zahlen zur Zwangsheirat zu nennen. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Umso wichtiger ist es, dass sich Betroffene an eine Vertrauensperson wenden und spezialisierte Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Auch Personen mit Kenntnis von Zwangsheirat sind ermutigt, sich an Beratungsstellen zu wenden:

www.zwangsheirat.ch, Helpline: 0800 800 007
- www.opferhilfe-schweiz.ch, neu gibt es auch die Möglichkeit der Chat- und Onlineberatung: www.onlineopferberatung.ch

Die Beratungsstellen sind anonym, kostenlos und vertraulich.

Auch auf der Webseite des Kantons Luzern findest du Informationen zum Thema Zwangsheirat sowie Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst. Egal, ob du direkt oder indirekt von Zwangsheirat betroffen bist:

Informationen zu Zwangsheirat - Kanton Luzern

Die Abkürzung zu Hilfe und Unterstützung für Lernende im Kanton Luzern.

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